Führerschein mit 17

Das begleitete Fahren

Inzwischen ist es in ganz Deutschland erlaubt, das Begleitende Fahren, das den Führerschein mit 17 generell, und nicht nur in wenigen Ausnahmen, möglich gemacht hat. Im Jahr 2008 hat auch das letzte Bundesland, Baden-Württemberg, den Führerschein mit 17 rechtlich festgelegt, was auch Fahrten in alle deutschen Bundesländer möglich gemacht hat.

Den Führerschein machen mit 17, das hört sich gut an und ist eine Verbesserung der Möglichkeiten, erst ab 18 Jahren einen Pkw fahren zu dürfen. Eine sehr wichtige und maßgebliche Einschränkung gibt es jedoch beim Führerschein, der vor der Volljährigkeit gemacht wird: Er gilt nur, wenn eine Begleitperson bei ALLEN Fahrten dabei ist. Dabei kann dies nicht irgendeine beliebige Person mit einem normalen Pkw-Führerschein sein – die Begleitperson muss in die Prüfungsbescheinigung des Führerscheins mit 17 eingetragen werden, um damit die Berechtigung für das Begleitende Fahren überhaupt zu haben. Viele, die den Führerschein mit 17 machen möchten, wissen dies nicht, und denken, sie können dann mit jeder Person fahren, die einen Führerschein hat und gerade in der Nähe ist. Dies ist nicht so, und das hat auch einen ganz einfachen, jedoch umso wichtigeren Grund: Die Sicherheit des Fahranfängers und zugleich die Sicherheit des Straßenverkehrs.

Natürlich wirft dies auch zusätzliche Kosten auf, da für jede Begleitperson, die in den Führerschein eingetragen wird, eine Gebühr fällig wird in Höhe von 3,30 Euro, die für eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg gezahlt werden muss. Außerdem fällt eine Rahmengebühr an für die Überprüfung der Personen, die beim Begleitenden Fahren dabei sein sollen – diese beträgt zwischen 1,50 Euro und 10,00 Euro je Begleitperson. Für die Prüfungsbescheinigung beim Führerschein mit 17 kommen dann noch 7,70 Euro dazu, dies jedoch nicht je Begleitperson, sondern nur bezogen auf den Führerscheininhaber.

Was aber als Erstes vorgelegt werden muss, ohne das der „Spaß“ Führerschein gar nicht angegangen werden kann, ist die schriftliche Einverständniserklärung für das Begleitende Fahren selbst und zugleich auch die Erklärung, dass der oder die Erziehungsberechtige einverstanden ist mit der / den Begleitperson/en. Ohne diese Zustimmung der für den noch minderjährigen Fahrer ist kein Begleitendes Fahren mit dem Führerschein mit 17 möglich und der Fahrwillige muss bis zu seinem vollendeten 18. Lebensjahr warten, um den normalen Pkw-Führerschein Klasse B machen zu können.

Außerdem gibt es drei weitere wichtige Voraussetzungen, welche die Begleitpersonen beim Führerschein mit 17 erfüllen muss:

Die Personen, die beim Begleitenden Fahren in den Führerschein mit 17 eingetragen werden können, müssen mindestens das 30. Lebensjahr vollendet hat. Außerdem müssen diese seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung eine gültige Fahrerlaubnis für Pkw, den Führerschein Klasse B, haben. Und: Nur wenn nicht mehr als drei Punkte im VZR in Flensburg stehen, zum Zeitpunkt der Prüfungsbescheinigung, darf diese Person auch als Begleitperson eingetragen werden in den Führerschein mit 17.

 

Begleitetes Fahren - Voraussetzungen & Gültigkeit

Die gesetzliche Grundlage

Dem Begleitenden Fahren und dem Führerschein mit 17 ging eine lange Diskussion hinaus, bei der es viele Befürworter, aber mindestens auch genau so viele Gegner dieses Führerschein-Modells gab. Gerade die hohen Unfallzahlen der Fahranfänger bereiteten vielen Experten Kopfschmerzen - weshalb sich das Begleitende Fahren erst nach und nach in den einzelnen Bundesländern durchsetzte. Dies bedeutete zugleich jedoch auch: Man durfte mit dem Führerschein mit 17 nicht die Grenze zu einem Bundesland überqueren, in welchem das Begleitende Fahren noch nicht erlaubt war. Inzwischen ist der Führerschein mit 17 jedoch in jedem deutschen Bundesland erlaubt. Dennoch gilt zu beachten, dass man nicht aus Versehen die Ländergrenze von Deutschland überquert. Zwar gibt es aufgrund des Schengener Abkommens keine Grenzkontrollen mehr in der Europäischen Union und auch nicht mehr zwischen Deutschland und der Schweiz, jedoch ist nur in Deutschland der Führerschein mit 17 erlaubt. Dies bedeutet: Überquert man fahrenderweise die Grenze in ein anderes Land, macht man sich dort bereits ab dem ersten Meter strafbar. Und das kann dann sehr teuer werden.

Es gilt also: In Deutschland ist das Begleitende Fahren mit dem Führerschein mit 17 bereits gängige und vor allem erlaubte Praxis, in anderen Ländern gilt diese Art der Sonderregelung für unter 18 jährige nicht.

Die Kosten

...zum Führerschein mit 17

Neben der Grundgebühr für die Fahrschule, die Kosten für die Fahrstunden sowieso die Kosten für die Antragsgebühren und Prüfungsgebühren fallen beim Führerschein mit 17, dem Begleitenden Fahren, weitere Kosten an.

Für jede Begleitperson, die in den Führerschein eingetragen wird, wird eine Gebühr fällig in Höhe von 3,30 Euro, die für eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister, dem VZR, in Flensburg gezahlt werden muss. Außerdem fällt eine Rahmengebühr an für die Überprüfung der Personen, die beim Begleitenden Fahren dabei sein sollen – diese beträgt zwischen 1,50 Euro und 10,00 Euro je Begleitperson. Für die Prüfungsbescheinigung beim Führerschein mit 17 kommen dann noch 7,70 Euro dazu, dies jedoch nicht je Begleitperson, sondern nur bezogen auf den Führerscheininhaber.

Diese Gebühren sind jedoch nicht so sehr hoch, dass sie einen potentiellen Fahrschüler von diesem Führerschein der besonderen Art abhalten sollte. Die Kosten für den „normalen“ Führerschein der Klasse B finden Sie übrigens hier: Führerscheinkosten. Diese können Ihnen zumindest eine kleine Messlatte bieten, wie teuer der Führerschein mit 17 werden könnte. Eine genaue Angabe ist jedoch nicht möglich, da die Fahrschulen sehr unterschiedliche Preise für Grundgebühr und Fahrstunden haben – und auch die Anzahl der Fahrstunden je nach Fahrschüler und Fahrsicherheit sehr unterschiedlich sind.

Kosten in der Fahrschule

Was kostet der Führerschein?

Täglich erreichen uns viele Anfragen von Fahrschülern, die wissen möchten, was ein Führerschein in Deutschland kostet. Leider ist die Beantwortung dieser Frage äußert schwierig, da der Führerschein kein Pauschalangebot ist, sondern sich aus vielen individuellen Bausteinen zusammensetzt. So können die Kosten für einen Führerschein für jeden Einzelnen sehr Abweichend sein.

Trotzdem möchten wir versuchen, einige dieser Bausteine hier genauer zu erläutern und zukünftigen Fahrschülern einen Ausblick zu geben, was der Führerschein kosten kann.

Die Führerschein-Kosten

1) Keine Gebührenordnung: Leider gibt es in Deutschland keine vorgeschriebene Gebührenordnung, sodass jede Fahrschule ihren eigenen Preiskatalog festlegen kann. Ist ist zwar geregelt, was in diesem Preiskatalog stehen darf, aber nicht was der einzelne Posten kostet.
2) Unterschiedliche Region = Unterschiedliche Preise: Da jede Region ihren eigenen Markt hat, können sich die Preise stark unterscheiden. Je nachdem, wie hoch Angebot und Nachfrage sich gegenseitig regulieren, können sich die Kosten insgesamt für einen Führerschein stark unterscheiden.
3) Faktor Fahrschüler: Jeder Fahrlehrer braucht eine individuelle Ausbildung. Der eine Fahrschüler kann mehr Fahrstunden brauchen, als ein anderer. Auch dadurch können sich die Kosten für den Führerschein unterscheiden.
4) Die Führerscheinklasse: Ein großer Faktor ist, welche Führerscheinklasse ausgebildet wird. Ein Mofaführerschein ist in der Regel wesentlich billiger als ein Autoführerschein der Klasse B. Auch die Kombination mehrerer Klassen macht die generelle Preisberechnung unmöglich.
5) Wiederholungen: Bei der Führerscheinprüfung ist natürlich nicht schlimm, allerdings erhöht es die Kosten für den Führerschein.

Beispielrechnung
Die folgende Tabelle zeigt eine exemplarische Beispielrechnung auf Grundlage von Mittelwerten.

Kostenblock Kosten
Vorabkosten 31 €
Grundbetrag 250 €
Behörden 36 €
Vorabkosten 31 €
Lehrmitel 57 €
Übungsstunden 690 €
Sonderstunden 480 €
Prüfungskosten 151 €
Gesamtkosten 1695 €
 

 

Führerscheinkredit 

Auch wenn die genauen Kosten für einen Führerschein nicht vorausgesagt werden können, steht eines fest: Ein Führerschein ist teuer!

Um mobil zu sein will ihn fast jeder haben. Doch leider können sich immer mehr junge Menschen den Führerschein nicht leisten.

Ein Führerscheinkredit bzw. Fahrschulkredit ist eine mögliche Alternative. Hierbei übernimmt ein Dritter vorläufig die Kosten für den Führerschein, die dann später mittels einer Ratenzahlungsvereinbarung getilgt werden. 

Führerscheinkredit von der Bank

Glücklicherweise bieten Banken die Möglichkeit, den Führerschein über einen Kredit zu finanzieren. So braucht man das benötigte Kapital nicht vorher zu sparen, sondern kann es bequem später abbezahlen.

Viele Banken haben sich schon auf diese Problematik eingestellt und bieten entsprechende Microkredite, die zu einem geringen Zinssatz ausgezahlt werden.

Probleme beim Führerschein-Kredit

Ein Führerschein Kredit, manchmal auch Führerschein Credit genannt bringt allerdings einige Probleme mitsich. Die natürlich lösbar sind. Junge Leute haben oft nicht die ausreichende Bonität für einen normalen Kredit. Allerdings gibt es immer mehr Angebote, die sich auf solche Problemfälle wie einen Kredit für den Führerschen spezialisiert haben. Diese bieten den Führerschein-Kredit dann mit guten Konditionen an.

Wir empfehlen: 

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Mit der Fahrschule sprechen

Wer einen Führerscheinkredit benötigt, vielleicht auch nur für einen gewissen Anteil der Kosten, kann natürlich auch mit seiner Fahrschule sprechen. Viele Fahrschulen bieten Finanzierungsmodelle an und können helfen, den Führerschein zu finanzieren.

Erlaubte Fahrzeuge

...beim Führerschein mit 17

Die wichtigste Frage ist immer die nach den erlaubten Fahrzeugen (Was darf ich eigentlich fahren???) beim Führerschein mit 17.
Diese Frage beantwortet sich ganz einfach:
Alle Pkw, die mit der Fahrerlaubnis der Klasse B gefahren werden dürfen, können auch mit der Prüfungsbescheinigung des Führerscheins mit 17 gefahren werden.

Das heißt, es gibt beim Begleiteten Fahren keine Einschränkung in Hinsicht auf PS und Fahrzeuggröße. Dennoch sollte nicht gleich schon zu Beginn ein großes Fahrzeug mit zu viel PS gefahren werden, um einfach in der Zwischenzeit, bis zum Erreichen des 18. Geburtstags und bis zum richtigen Pkw-Führerschein, genügend Fahrpraxis zu erlangen.

Das richtige Fahrzeug

Einige Tipps von uns

Beim Begleiteten Fahren gibt es keine Einschränkung im Bezug auf die Größe oder die PS-Zahl eines Fahrzeugs. Vielleicht sollte aber, um Fahrerfahrung zu sammeln, ein kleinerer oder mittelgroßer Wagen gewählt werden und nicht gleich eines der größeren „Kaliber“. Dies ist jedoch natürlich jedem selbst überlassen. Eine rechtliche Vorgabe gibt es auf jeden Fall nicht – was einem die Wahl des ersten eigenen Fahrzeugs völlig offen lässt.

Die Gültigkeit

...des Führerscheins mit 17

Der Führerschein mit 17, die Erlaubnis zum Begleitenden Fahren, ist ab dem 17. Geburtstag zu machen. Vorher kann die Prüfung nicht absolviert werden, anders als beim normalen Führerschein für Pkw, der Fahrerlaubnis der Klasse B.

Mit der bestandenen Prüfung wird für das Begleitende Fahren dem Fahranfänger die Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. In dieser Prüfungsbescheinigung sind auch zugleich, neben der Bestätigung des Bestehens der Fahrprüfung, die Begleitpersonen eingetragen.

Die Prüfungsbescheinigung gilt bis längstens drei Monate nach Erreichen der Volljährigkeit des Fahrers. Dann läuft diese aus und muss bis zu diesem Zeitpunkt durch den normalen Führerschein der Klasse B ersetzt werden. Dies geschieht im Antragsverfahren. Am besten den Fahrlehrer noch rechtzeitig vor der Praktischen Führerscheinprüfung fragen, wie man hier vorgehen muss beim, wenn man die 18. endlich erreicht hat!

Die Probezeit des Führerscheins mit 17 dauert zwei Jahre, und läuft automatisch dann mit dem normalen Pkw-Führerschein weiter. Das heißt, bei Erreichen der Volljährigkeit und dem Umtausch der Prüfungsbescheinigung in den richtigen (Karten-) Führerschein fängt diese nicht neu an zu laufen.

Zu beachten ist: Der Führerschein mit 17 gilt NUR in Deutschland, da nur hier das Begleitende Fahren erlaubt ist. Beim Überfahren einer Ländergrenze eines Nachbarlandes verliert die Prüfungsbescheinigung ihre Gültigkeit. Wer dabei erwischt wird, muss zahlen, da dies jeweils einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes verstößt.

Die Auflagen

...beim Führerschein mit 17

Wer mit 18 Jahren seinen Führerschein macht für Pkw, der darf sofort losfahren mit seinem Wagen, und das ohne jede Begleitung. Beim Führerschein mit 17 jedoch, der übrigens nur in Deutschland gilt, sieht dies jedoch anders aus. Er wird auch zugleich das Begleitende Fahren genannt.

Und genau darum geht es bei dem Führerschein mit 17, um die Begleitung beim Fahren. Die Unfallstatistiken sprechen gerade in den vergangenen Jahren schlimme Bände. Die Altersgruppe zwischen 18 und 25 ist bei den Fahranfängern genau jene Gruppe, die auch am meisten Unfälle, davon auch mit schweren Personenschäden, baut. Dies war ein wichtiger Punkt, den es auch beim Führerschein mit 17 zu berücksichtigen galt: Würde der Führerschein mit 17 für mehr Unfälle sorgen, oder in der Altersgruppe von 18 – 25 Jahren die Unfallquote möglicherweise gar eindämmen?

Das Bundesland Niedersachsen, das den Startschuss gab für den Führerschein mit 17 und das von der Niedersächsischen Verkehrswacht auch befürwortet wurde, konnte am 12. Juli 2007 dann berichten, wie erfolgreich das Begleitete Fahren tatsächlich ist. So haben binnen der ersten 18 Monate nach der Prüfung die Fahrer mit dem Führerschein mit 17 gleich 22,7 Prozent weniger Verkehrsverstöße begangen als im gleichen Zeitraum die gleiche Anzahl von Fahranfängern mit dem Führerschein Klasse B. Bei der Verschuldung von Unfällen sieht es noch vielversprechender aus. Hier konnte die Universität Gießen in der Abschlussstudie des ehemals nur als Modellversuch vorhandenen Führerscheins mit 17 feststellen, dass es gleich 28,5 Prozent weniger verschuldete Unfälle von Fahrern des Begleiteten Fahrens gab. Dies sagt wahrscheinlich alles über den Sinn des Führerscheins mit 17 und der Begleitung durch eine in die Prüfungsbescheinigung eingetragene Begleitperson.

Das heißt aber auch: Es darf nur gefahren werden, wenn eine der eingetragenen Begleitpersonen dabei ist. Auch beim Alkoholgenuss heißt das: Finger weg. Der Fahrer muss bei 0,0 Promille bleiben, die Begleitperson darf nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Überhaupt ist die Auswahl der Begleitpersonen klar geregelt. Für jede Begleitperson, die in der Prüfungsbescheinigung für den Führerschein mit 17 eingetragen werden soll, muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Der Fahrer kann also nicht allein selbst entscheiden, wer ihn begleiten soll. Die Erziehungsberechtigten müssen sowieso generell dem Begleiteten Fahren zustimmen, ohne diese Zustimmung geht nichts und es muss gewartet werden bis zum 18. Lebensjahr, damit es mit dem Führerschein losgehen kann.

Auch ist das Verkehrszentralregister in Flensburg, die so genannte Punktekartei, wichtig. Eine Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Eintragung in die Prüfungsbescheinigung maximal3 Punkte in Flensburg haben. Vorausgesetzt werden auch Mindestalter von 30 Jahren sowie ein unfallfreies Fahren mit Pkw und dem Führerschein Klasse B von mindestens fünf Jahren, und zwar durchgehend. Natürlich gilt hier auch der alte Führerschein der Klasse 3.

Wer all diese Auflagen erfüllt, die schon aus Gründen der Sicherheit für den Fahrer und den Straßenverkehr wichtig sind, für den kann es losgehen mit dem Führerschein mit 17. Starten kann man, sobald die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt und das Alter von 16 ½ Jahren erreicht wurde.

Wichtig ist nur eines: Die Prüfungsbescheinigung, in welche die Begleitperson eingetragen ist, muss immer mitgeführt werden, ebenso muss die Begleitperson ihren Führerschein immer mit sich führen bei den Fahrten.

Wenn gegen eine der Auflagen verstoßen wird, ist es übrigens ganz schnell aus mit dem Führerschein mit 17. Dann wird die Prüfungsbescheinigung entzogen, ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro wird fällig und einen Punkt in Flensburg gibt es gleich auch noch dazu. Die Probezeit beim Begleiteten Fahren beträgt zwei Jahre, und läuft beim Übergang zum normalen Führerschein der Klasse B, in den die Prüfungsbescheinigung spätestens drei Monate nach Erreichen der Volljährigkeit auf Antrag umgetauscht wird, nahtlos weiter.

Probezeit

...beim Führerschein mit 17

Der Führerschein ist bestanden, das 17. Lebensjahr erreicht und die Prüfungsbescheinigung für das Begleitete Fahren ausgehändigt – es beginnt der Lauf der Probezeit. Diese dauert zwei Jahre, und läuft dann beim Übergang zum Führerschein Klasse B mit dem EU-Kartenführerschein dann normal weiter.

Wichtig ist zu beachten: Wer das Begleitete Fahren macht, muss auf jeden Fall eine zweijährige Probezeit „ableisten“, selbst wenn er zuvor einen Führerschein der Klasse A1 gemacht hat, der sonst beim Pkw-Führerschein, der Fahrerlaubnis der Klasse B, die Probezeit aufhebt, da diese nur einmal und für den ersten Führerschein, der gemacht wird, eingehalten werden muss.

Bei der Probezeit gibt es Verkehrsverstöße, die zu einem sofortigen Aus beim Fahren und dem Entzug der Prüfungsbescheinigung führen und Verstöße gegen die StVO, die Straßenverkehrsordnung, die erst beim zweiten Mal zu einer Rückgabe der Fahrerlaubnis führen.

Doch eines gilt beim Begleiteten Fahren, dem Führerschein mit 17, Probezeit hin, Probezeit her: Wer ohne eine Sondergenehmigung, die nur in den wenigsten Ausnahmefällen überhaupt erteilt wird, ohne einer der in die Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitpersonen unterwegs ist, muss den „Lappen“ abgeben. Außerdem muss ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro gezahlt werden, es gibt vier Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg. Und der Fahrer muss zu einem Aufbauseminar, bei dem dann auch entschieden wird, ob der Fahrer auch eine zweijährige Führerschein-Sperre bekommt oder die Prüfungserlaubnis noch einmal machen darf.