Voraussetzungen Führerschein mit 17
Fahren nach der bestandenen Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, die Prüfungsbescheinigung hält man in den Händen, und dann kann es endlich losgehen mit dem Fahren. Da es sich jedoch noch nicht um den „richtigen“ Führerschein in Karten-Format, sondern nur um den „Führerschein“ mit 17 handelt, müssen einige wichtige Regelungen beachtet werden. Das heißt: KEIN Fahren ohne einer der in die Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson. Sonst ist die Prüfungsbescheinigung schneller weg, als der Führerschein mit 17 letztlich gemacht werden konnte.
Auch wichtig ist: Der Fahrzeugführer MUSS 0,0 Promille einhalten. Das heißt, keinen einzigen Schluck Alkohol zu trinken, wenn man mit dem Auto unterwegs ist und selbst fahren möchte. Die Begleitperson darf maximal einen Promillewert von 0,5 haben. Wenn der Fahrer diesen Wert überschreitet, weil er Alkohol getrunken hat (hier unbedingt auch auf den in Speisen enthaltenen Alkohol achten!), ist die Prüfungsbescheinigung ebenso weg, als würde er alleine fahren. Wenn die Begleitperson den Wert von 0,5 Promille überschreitet, muss dieser die Konsequenzen tragen und wird auch nicht mehr als Begleitperson zur Verfügung stehen dürfen, da er aus der Prüfungsbescheinigung ausgetragen wird.
Die Aufgaben der Begleitpersonen beim Führerschein mit 17 sind klar definiert:
Der beim Begleitenden Fahren als Begleitperson Eingetragene muss bei der Fahrt immer seinen Führerschein dabeihaben. Dies ist gerade dann wichtig, falls der Begleitperson während des Zeitraums des Begleitenden Fahrens der Führerschein entzogen wird. Die wichtige Vorbildfunktion ist dann dahin und der Begleiter eignet sich nicht mehr als Begleitperson für den noch minderjährigen Fahrer.
Der Begleitperson muss bei jeder Fahrt klar sein: Ich bin nicht der Fahrzeugführer, ich bin NUR der Begleiter. Gerade so mancher Erziehungsberechtigte hat bei beim Begleitenden Fahren das Problem, diese Grenze zu wahren und zu akzeptieren, dass der noch minderjährige Fahrer das Sagen und das Fahren hat – und nicht man selbst.