Die Auflagen
...beim Führerschein mit 17
Wer mit 18 Jahren seinen Führerschein macht für Pkw, der darf sofort losfahren mit seinem Wagen, und das ohne jede Begleitung. Beim Führerschein mit 17 jedoch, der übrigens nur in Deutschland gilt, sieht dies jedoch anders aus. Er wird auch zugleich das Begleitende Fahren genannt.
Und genau darum geht es bei dem Führerschein mit 17, um die Begleitung beim Fahren. Die Unfallstatistiken sprechen gerade in den vergangenen Jahren schlimme Bände. Die Altersgruppe zwischen 18 und 25 ist bei den Fahranfängern genau jene Gruppe, die auch am meisten Unfälle, davon auch mit schweren Personenschäden, baut. Dies war ein wichtiger Punkt, den es auch beim Führerschein mit 17 zu berücksichtigen galt: Würde der Führerschein mit 17 für mehr Unfälle sorgen, oder in der Altersgruppe von 18 – 25 Jahren die Unfallquote möglicherweise gar eindämmen?
Das Bundesland Niedersachsen, das den Startschuss gab für den Führerschein mit 17 und das von der Niedersächsischen Verkehrswacht auch befürwortet wurde, konnte am 12. Juli 2007 dann berichten, wie erfolgreich das Begleitete Fahren tatsächlich ist. So haben binnen der ersten 18 Monate nach der Prüfung die Fahrer mit dem Führerschein mit 17 gleich 22,7 Prozent weniger Verkehrsverstöße begangen als im gleichen Zeitraum die gleiche Anzahl von Fahranfängern mit dem Führerschein Klasse B. Bei der Verschuldung von Unfällen sieht es noch vielversprechender aus. Hier konnte die Universität Gießen in der Abschlussstudie des ehemals nur als Modellversuch vorhandenen Führerscheins mit 17 feststellen, dass es gleich 28,5 Prozent weniger verschuldete Unfälle von Fahrern des Begleiteten Fahrens gab. Dies sagt wahrscheinlich alles über den Sinn des Führerscheins mit 17 und der Begleitung durch eine in die Prüfungsbescheinigung eingetragene Begleitperson.
Das heißt aber auch: Es darf nur gefahren werden, wenn eine der eingetragenen Begleitpersonen dabei ist. Auch beim Alkoholgenuss heißt das: Finger weg. Der Fahrer muss bei 0,0 Promille bleiben, die Begleitperson darf nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Überhaupt ist die Auswahl der Begleitpersonen klar geregelt. Für jede Begleitperson, die in der Prüfungsbescheinigung für den Führerschein mit 17 eingetragen werden soll, muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Der Fahrer kann also nicht allein selbst entscheiden, wer ihn begleiten soll. Die Erziehungsberechtigten müssen sowieso generell dem Begleiteten Fahren zustimmen, ohne diese Zustimmung geht nichts und es muss gewartet werden bis zum 18. Lebensjahr, damit es mit dem Führerschein losgehen kann.
Auch ist das Verkehrszentralregister in Flensburg, die so genannte Punktekartei, wichtig. Eine Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Eintragung in die Prüfungsbescheinigung maximal3 Punkte in Flensburg haben. Vorausgesetzt werden auch Mindestalter von 30 Jahren sowie ein unfallfreies Fahren mit Pkw und dem Führerschein Klasse B von mindestens fünf Jahren, und zwar durchgehend. Natürlich gilt hier auch der alte Führerschein der Klasse 3.
Wer all diese Auflagen erfüllt, die schon aus Gründen der Sicherheit für den Fahrer und den Straßenverkehr wichtig sind, für den kann es losgehen mit dem Führerschein mit 17. Starten kann man, sobald die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt und das Alter von 16 ½ Jahren erreicht wurde.
Wichtig ist nur eines: Die Prüfungsbescheinigung, in welche die Begleitperson eingetragen ist, muss immer mitgeführt werden, ebenso muss die Begleitperson ihren Führerschein immer mit sich führen bei den Fahrten.
Wenn gegen eine der Auflagen verstoßen wird, ist es übrigens ganz schnell aus mit dem Führerschein mit 17. Dann wird die Prüfungsbescheinigung entzogen, ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro wird fällig und einen Punkt in Flensburg gibt es gleich auch noch dazu. Die Probezeit beim Begleiteten Fahren beträgt zwei Jahre, und läuft beim Übergang zum normalen Führerschein der Klasse B, in den die Prüfungsbescheinigung spätestens drei Monate nach Erreichen der Volljährigkeit auf Antrag umgetauscht wird, nahtlos weiter.