Sondergenehmigung

Führerschein mit 17 / Begleitetes Fahren

Das Begleitete Fahren ist Vorbedingung für den Führerschein mit 17, das ist bereits bekannt und es bleibt auch in 99,99 Prozent der Fälle das Begleitete Fahren. Das heißt: Es muss IMMER eine der Begleitpersonen, die in die Prüfungsbescheinigung des Fahrzeugführers eingetragen sind, dabei sein.

Ganz ganz seltene Ausnahmegenehmigungen gibt es nur dann, wenn es wirklich gar keine Möglichkeit gibt, ohne das Fahrzeug und ohne Begleitperson zur Arbeit zu kommen. Eine solche Ausnahmegenehmigung ist jedoch sehr schwer zu bekommen, und es haben sich inzwischen einige Antragssteller daran die Zähne ausgebissen. Deshalb sollte man sich nicht auf diese Möglichkeit versteifen und sich lieber einen Roller oder ein anderes Zweirad zulegen, um bei einer Ablehnung des Antrags dennoch mobil sein zu können.

Sondergenehmigung / Ausnahmegenehmigung

Natürlich würden wir gerne Hoffnung darauf machen, dass es leicht ist, eine Ausnahmegenehmigung (Sondergenehmigung) für den Führerschein mit 17 und dem dann auch Alleine Fahren zu bekommen. Doch der Gesetzgeber hat hier sehr sehr enge Maßstäbe angelegt, vielleicht mit die engsten überhaupt in der Gesetzgebung – und auch die entsprechende Rechtsprechung zeigt: Es gibt sie, diese Ausnahmefälle, aber sie sind wirklich nur die kleine Ausnahme, welche dann die Regel, nämlich das Begleitete Fahren beim Führerschein mit 17, bestätigt.

Wer keine Ausnahmegenehmigung erhält, sollte deshalb auf keinen Fall ohne Begleitperson mit dem Pkw unterwegs sein. Sonst ist auch die Prüfungsbescheinigung, und damit die Erlaubnis für das Begleitete Fahren, weg, und dann sieht man letztendlich ganz in die Röhre.