Die Bedingungen
Für den Führerschein mit 17
Wer die Prüfungsbescheinigung für das Begleitende Fahren erwerben möchte, der kann sich mit 16 ½ Jahren bei der Fahrschule anmelden und mit seiner Ausbildung für den Führerschein der Klasse B beginnen – diesen jedoch nur mit Vorbehalt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Zwar darf mit einer Begleitperson (deshalb auch der Oberbegriff für diese Art der Fahrerlaubnis: Begleitendes Fahren) gefahren werden, jedoch nur, wenn diese im Fahrzeug mitfährt und maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut hat.
Die Prüfungsbescheinigung wird, bei bestandener Praktischer Führerscheinprüfung, am Tage des 17. Geburtstags ausgehändigt und gilt bis maximal drei Monate nach dem vollendeten 18. Lebensjahr. Die Prüfungsbescheinigung, in die auch alle Begleitpersonen eingetragen sind, und die bei jeder Fahrt mitzuführen ist, wird mit dem Erreichen der Volljährigkeit umgetauscht in einen normalen Kartenführerschein der Klasse B, hierfür muss jedoch ein Antrag gestellt werden.
Die Bedingungen für die Begleitperson können dem Punkt „Die Voraussetzungen für die Begleitperson?“ entnommen werden.
Außerdem, und dies ist sehr wichtig: Aufgrund des noch minderjährigen Fahrzeugführers muss bereits bei der Anmeldung bei der Fahrschule eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorliegen, dass der Sohn oder die Tochter den Führerschein mit 17 machen dürfen. Bei dem Antrag für die Prüfung muss zudem eine Einverständniserklärung des / der Erziehungsberechtigten eingereicht werden, mit der die Begleitpersonen bestätigt werden. Ohne diese Einverständniserklärung darf eine Person nicht als Begleitperson nicht in die Prüfungsbescheinigung eingetragen werden, egal wie sehr der Fahrschüler darauf pocht!