Die Gültigkeit

...des Führerscheins mit 17

Der Führerschein mit 17, die Erlaubnis zum Begleitenden Fahren, ist ab dem 17. Geburtstag zu machen. Vorher kann die Prüfung nicht absolviert werden, anders als beim normalen Führerschein für Pkw, der Fahrerlaubnis der Klasse B.

Mit der bestandenen Prüfung wird für das Begleitende Fahren dem Fahranfänger die Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. In dieser Prüfungsbescheinigung sind auch zugleich, neben der Bestätigung des Bestehens der Fahrprüfung, die Begleitpersonen eingetragen.

Die Prüfungsbescheinigung gilt bis längstens drei Monate nach Erreichen der Volljährigkeit des Fahrers. Dann läuft diese aus und muss bis zu diesem Zeitpunkt durch den normalen Führerschein der Klasse B ersetzt werden. Dies geschieht im Antragsverfahren. Am besten den Fahrlehrer noch rechtzeitig vor der Praktischen Führerscheinprüfung fragen, wie man hier vorgehen muss beim, wenn man die 18. endlich erreicht hat!

Die Probezeit des Führerscheins mit 17 dauert zwei Jahre, und läuft automatisch dann mit dem normalen Pkw-Führerschein weiter. Das heißt, bei Erreichen der Volljährigkeit und dem Umtausch der Prüfungsbescheinigung in den richtigen (Karten-) Führerschein fängt diese nicht neu an zu laufen.

Zu beachten ist: Der Führerschein mit 17 gilt NUR in Deutschland, da nur hier das Begleitende Fahren erlaubt ist. Beim Überfahren einer Ländergrenze eines Nachbarlandes verliert die Prüfungsbescheinigung ihre Gültigkeit. Wer dabei erwischt wird, muss zahlen, da dies jeweils einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes verstößt.