Begleitetes Fahren - Voraussetzungen & Gültigkeit

Die gesetzliche Grundlage

Dem Begleitenden Fahren und dem Führerschein mit 17 ging eine lange Diskussion hinaus, bei der es viele Befürworter, aber mindestens auch genau so viele Gegner dieses Führerschein-Modells gab. Gerade die hohen Unfallzahlen der Fahranfänger bereiteten vielen Experten Kopfschmerzen - weshalb sich das Begleitende Fahren erst nach und nach in den einzelnen Bundesländern durchsetzte. Dies bedeutete zugleich jedoch auch: Man durfte mit dem Führerschein mit 17 nicht die Grenze zu einem Bundesland überqueren, in welchem das Begleitende Fahren noch nicht erlaubt war. Inzwischen ist der Führerschein mit 17 jedoch in jedem deutschen Bundesland erlaubt. Dennoch gilt zu beachten, dass man nicht aus Versehen die Ländergrenze von Deutschland überquert. Zwar gibt es aufgrund des Schengener Abkommens keine Grenzkontrollen mehr in der Europäischen Union und auch nicht mehr zwischen Deutschland und der Schweiz, jedoch ist nur in Deutschland der Führerschein mit 17 erlaubt. Dies bedeutet: Überquert man fahrenderweise die Grenze in ein anderes Land, macht man sich dort bereits ab dem ersten Meter strafbar. Und das kann dann sehr teuer werden.

Es gilt also: In Deutschland ist das Begleitende Fahren mit dem Führerschein mit 17 bereits gängige und vor allem erlaubte Praxis, in anderen Ländern gilt diese Art der Sonderregelung für unter 18 jährige nicht.